Stornierungsbedingungen - § 6 unserer AGB

6 Rücktrittsrecht des Gastes

Der Gast ist berechtigt, bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei von dem mit den Gastgebern geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung (schriftlich oder per E-Mail an buchung@ferienwohnung-kolbermoor.de) beim Gastgeber.

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß vorstehendem Absatz bedarf ein Rücktritt des Gastes vom mit den Gastgebern geschlossenen Vertrag der Zustimmung der Gastgeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Stimmen die Gastgeber dem Rücktritt des Gastes nicht zu, so hat der Gast den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn dem Gast unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Hat der Gast hiernach den vereinbarten Preis zu zahlen und nimmt er die Wohnung nicht in Anspruch, so haben die Gastgeber die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Wohnung sowie die ersparten Aufwendungen auf den vom Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird die Wohnung nicht anderweitig vermietet, so werden die ersparten Aufwendungen der Gastgeber mit 10 % des vereinbarten Preises angerechnet, d. h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Eine vom Gast gemäß Ziffer 5 geleistete Anzahlung und Kaution wird dem Gast innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstattet. Bei einem Rücktritt weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag gilt dies nur insoweit, als die Anzahlung oder Kaution die Zahlungsverpflichtung des Gastes übersteigt.

Nach einer Rücktrittserklärung des Gastes sind die Gastgeber berechtigt, die gebuchte Wohnung anderweitig zu vermieten.