AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments in dem Boardinghouse Spinnereihof in dem Objekt Alte Spinnerei 2a in Kolbermoor der Betreiber Gudrun und Peter Brickwede, nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet.

Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von den Vermietern ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht den Vermietern frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Vermieter und der Gast. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber den Vermietern zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieter, an den Gast weiterzugeben.

Die Überlassung der Apartments erfolgt zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieter.

3. Mietdauer und Leistungen

Die Mietdauer für die Apartments beträgt mindestens 1 Tag und höchstens 6 Monate.

Die Vermieter sind verpflichtet, das vom Gast auf Zeit gebuchte Apartment nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung auf der Website (https://www.boardinghaus-kolbermoor.de) bereit zu halten.

Für Stellplätze gelten zusätzlich die Einstellbedingungen für die Tiefgarage als vereinbart, welche auf der Website (https://www.boardinghaus-kolbermoor.de) veröffentlich sind.

4. An- und Abreisetag

Das gebuchte Apartment steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung seines Apartments.

Die Anmeldung (Check-in) des Gastes erfolgt am vereinbarten Anreisetag über ein im Eingangsbereich des Boardinghouses befindliches Terminal, ebenso die Abmeldung (Check-out) am vereinbarten Abreisetag.

Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment bis 11:00 Uhr zu räumen und den Vermietern zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung und Rückgabe der Suite ist der Gast verpflichtet, für die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Suite 50 % des Übernachtungspreises (Listenpreis) als Nutzungsentgelt an die Vermieter zu zahlen. Dauert die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Suite über 18:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages hinaus an, ist der Gast verpflichtet, 90 % des Übernachtungspreises als Nutzungsentgelt, und bei einer Nutzung des Apartments den vollen Übernachtungspreis an die Vermieter zu zahlen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Die Vermieter behalten sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Gast steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass den Vermietern kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Das Apartment ist am vereinbarten Abreisetag geräumt und besenrein zurück zu geben. Andernfalls trägt der Gast die tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten der hierfür erforderlichen Reinigung. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Preise, Zahlungen

Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung des Apartments während seines Aufenthalts zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen der Vermieter gegenüber Dritten.

Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung der Vertragsparteien sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise (Listenpreise) der Vermieter, bzw. bei einer nachträglichen Vertragsverlängerung die zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Vertragsverlängerung bzw. Buchung geltenden Preise vereinbart. Liegen zwischen Buchung und Anreise mehr als 12 Monate, hat der Vermieter das Recht, die Preise zu ändern und anzupassen. Macht der Vermieter davon Gebrauch, hat der Gast das Recht, den Beherbungsvertrag binnen 14 Tagen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Etwaige An-oder Vorauszahlungen sind daraufhin dem Gast zu erstatten.

Die Listenpreise sind auf der Website unter https://www.boardinghaus-kolbermoor.de veröffentlicht. Die vereinbarten Preise beinhalten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf die vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Anreisetag vier Monate überschreitet. Nicht in den Listenpreisen enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe).

Die Vermieter sind berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen.

Soweit der Gast den vereinbarten Preis für das Apartment nicht im Voraus bei bzw. nach Vertragsabschluss zu zahlen hat, ist der Preis des Apartments ab dem vereinbarten Anreisetag monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen.

Wünscht der Gast eine Verlängerung des Vertrages, sind die Vermieter berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen. Für die Vereinbarung der Vertragsverlängerung gelten die Bestimmungen in Ziffer 2 entsprechend.

Rechnungen der Vermieter ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind den Vermietern in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch, wenn die Vermieter die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten anzeigen, etwa auf der Website oder durch Aushang. Die Entgegennahme von Kreditkarten und von sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Gerät der Gast gegenüber den Vermietern mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, sind die Vermieter berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Gast, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind die Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Vermieter behalten sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben machen.

Der Gast kann gegenüber Forderungen der Vermieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Alle Ansprüche des Gastes gegen die Vermieter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters der Vermieter oder eines Erfüllungsgehilfen der Vermieter beruhen, sowie bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und ferner bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters der Vermieter oder eines Erfüllungsgehilfen der Vermieter beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.

6. Rücktrittsrecht des Gastes

Der Gast ist berechtigt, bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei von dem mit den Vermietern geschlossenen Vertrag für sein Apartment zurückzutreten. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Rücktrittserklärung bei den Vermietern (schriftlich oder per E-Mail an buchung@ferienwohnung-kolbermoor.de).

Nach Ablauf der o.a. Rücktrittsfrist bedarf ein Rücktritt des Gastes von dem mit den Vermietern geschlossenen Vertrag, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Zustimmung der Vermieter. Stimmen die Vermieter dem Rücktritt des Gastes nicht zu, ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Gast ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Ist der Gast hiernach verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, und nimmt der Gast das Apartment nicht in Anspruch, haben die Vermieter die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Apartments sowie die ersparten Aufwendungen auf den von dem Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen der Vermieter mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Eine Vorauszahlung und Sicherheitsleistung des Gastes nach Ziffer 5 ist dem Gast innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Bei einem Rücktritt weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag gilt dies jedoch nur, soweit die Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung die Zahlungsverpflichtung des Gastes übersteigt.

Nach einer Rücktrittserklärung des Gastes sind die Vermieter berechtigt, das gebuchte Apartment anderweitig zu vermieten.

7. Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht der Vermieter

Solange der Gast nach Ziffer 6 berechtigt ist, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, sind die Vermieter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Apartment vorliegt und der Gast auf Rückfrage der Vermietung unter angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum kostenfreien Rücktritt verzichtet.

Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer von den Vermietern gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so sind die Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ferner sind die Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gasts, gebucht werden;
  • die Vermieter begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast die reibungslose Vermietung, die Sicherheit oder das Ansehen der Vermieter in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieter zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 2 (Unter- oder Weitervermietung des Apartments oder dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne vorheriger Zustimmung der Vermieter) oder eine Überbelegung des Apartments vorliegt.

War der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung der Vermieter berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung der Vermieter nach Ziffer 7 sind die Vermieter berechtigt, von dem Gast die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Apartments sowie die ersparten Aufwendungen sind in diesem Fall auf den von dem Gast zu zahlenden Preis anzurechnen. Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, werden die ersparten Aufwendungen der Vermieter mit 10 % des vereinbarten Preises pauschaliert, d.h. der Gast hat in diesem Fall 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

8. Haftung des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, das angemietete Apartment sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Boardinghouses pfleglich und schonend zu behandeln.

Der Gast haftet für alle Schäden, die den Vermietern durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen des Apartments und dessen Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Boardinghouses.

Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-Richtlinien, die dem Gast in der Gäste App bekannt gegeben werden und im Apartments ausliegen, haftet der Gast für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.

Allen Gästen steht im jeweiligen Apartment ein Waschtrockner zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, den Waschtrockner bei einer Nutzung pfleglich zu behandeln und die Benutzungsregeln gemäß Aushang zu beachten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Benutzung des Geräts entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden an den Geräten und diesbezügliche Reparaturkosten sowie Folgeschäden durch ausdringendes Wasser.

Das Schließsystem sieht einen elektronischen Schlüssel mit Transponder vor. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr von € 50,00 erhoben. Für einen Aufsperrservice trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von € 100,00.

Sollten am Apartment Mängel oder Störungen auftreten, hat der Gast dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Vermieter die Möglichkeit erhalten, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel gegenüber den Vermietern anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.

VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DER INTERNET-NUTZUNG Für die über eine WLAN Ver­bin­dung über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te ist der Gast selbst ver­ant­wort­lich. Besucht der Gast kos­ten­pflich­ti­ge Inter­net­sei­ten oder geht er Ver­bind­lich­kei­ten ein, sind die dar­aus resul­tie­ren­den Kos­ten von ihm zu tra­gen. Er ist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLAN Net­zes das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Er wird insbesondere: das WLAN-Netz weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sitten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten nut­zen; kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen; die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beach­ten; kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen­den Inhal­te ver­sen­den oder ver­brei­ten; das WLAN-Netz nicht zur Ver­sen­dung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nut­zen; beach­ten, dass es aus­drück­lich unter­sagt ist, File-sharing- Web­sei­ten zu besu­chen, ins­be­son­de­re Musik- und/oder Film- Down­loads über den Internetzugang zu star­ten. Der Gast stellt die Vermieter von sämt­li­chen Schä­den und Ansprü­chen Drit­ter frei, die auf einer rechts­wid­ri­gen Ver­wen­dung des Internet-Zugangs durch den Gast und/oder auf einem Ver­stoß gegen vor­lie­gen­de Ver­ein­ba­rung beru­hen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inan­spruch­nah­me bzw. deren Abwehr zusam­men­hän­gen­de Kos­ten und Auf­wen­dun­gen. Erkennt der Gast oder muss er erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und/oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist er die Vermieter auf die­sen Umstand hin.

9. Haftung der Vermieter

Die Vermieter haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten haben,
  • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieter beruhen, und
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Vermieter beruhen.

Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast vertraut und vertrauen darf.

Einer Pflichtverletzung der Vermieter steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermieter gleich.

Für eingebrachte Sachen haften die Vermieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises für eine Übernachtung, jedoch mindestens bis zum Betrag von € 600,00 und höchstens bis zum Betrag von € 3.500,00; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500,00 der Betrag von € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung eingebrachter Sachen nicht unverzüglich gegenüber den Vermietern anzeigt (§ 703 BGB).

Soweit dem Gast während seines Aufenthalts ein Stellplatz in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Vermieter. Es gelten die Einstellbedingungen für die Tiefgarage. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften die Vermieter nur gemäß der o.a. Ziffer 9 Sätze 2 bis 4.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden während deren Wohnen auf Zeit weder gesondert entgegengenommen, noch aufbewahrt oder zugestellt. Bei längerfristigen Aufenthalten kann der Gast die offizielle Postanschrift eines Apartments (mit Apartment-Nummer) auf eigene Gefahr verwenden. Eine Haftung der Vermieter für den Verlust von nachrichten, Post oder Warensendungen ist ausgeschlossen. Nachsendungen durch die Vermieter erfolgen nicht. 

10. Vertragsstrafe, besondere Hinweise

Alle Apartments sowie die gemeinschaftlichen Flächen der Vermieter sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist in allen Apartments untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 250,00 an die Vermieter zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behalten sich die Vermieter vor; in diesem Fall wir die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Gast steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die die Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann.

Tiere sind in allen Apartments grundsätzlich nicht zugelassen. Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung der Vermieter und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung der Vermieter besteht nicht.

Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Die Vermieter werden die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren.

Dem Gast ist bekannt, dass in den allgemeinen Bereichen des Hauses eine Videoüberwachung erfolgen kann. Einen Anspruch hierauf hat der Gast jedoch nicht.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Vermieter (Kolbermoor).

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Vermieter.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Einstellbedingungen für die Parkgarage

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Einstellbedingungen gelten für die Überlassung von Stellplätzen in der Tiefgarage des Objekts Alte Spinnerei 2a, 83059 Kolbermoor (nachfolgend „Parkgarage“) an die Gäste der Boarding-Apartments (nachfolgend „Gäste“). Gudrun und Peter Brickwede als Vermieter der Apartments werden nachfolgend als die „Vermieter“ bezeichnet.

2 Benutzungsbestimmungen

Der Gast ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die in der Parkgarage angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Personals der Vermieter oder der Objektverwaltung, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

Es dürfen ausschließlich amtlich zugelassene, haftpflichtversicherte und verkehrstüchtige Personenkraftwagen eingestellt werden.

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und dem jeweiligen Apartment zugewiesenen Stellplätze abgestellt werden. Die Vermieter sind berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Gastes umsetzen zu lassen. Hierfür können die Vermieter eine Pauschale berechnen; der Gast kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind. Benutzt der Gast mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, sind die Vermieter ferner berechtigt, ein erhöhtes Entgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen gemäß Preisliste zu erheben.

Jedem Gast wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen und keine Wertgegenstände zurückzulassen.

3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften

In der Parkgarage darf nur im Schritttempo (max. 6 km/h) gefahren werden. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

In der Parkgarage sind nicht gestattet:

  • das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
  • die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen; das gilt auch für entleerte Betriebsstoffbehälter;
  • die lose Aufbewahrung gebrauchter Putzwolle und Lappen;
  • das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren;
  • die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank bzw. Kraftstoffversorgungssystem;
  • das Arbeiten am Fahrzeug, gleich welcher Art einschließlich der Betankung;
  • das Hupen sowie sonstige Belästigung durch vermeidbare Geräusche;
  • Zweckentfremdung des Parkhauses durch Radfahrer, Skater, Boarder o.ä.;
  • das Einstellen von Kraftfahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb der Gültigkeit dieser Kennzeichen.

Der Aufenthalt in der Parkgarage ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

4 Haftung der Vermieter

Die Vermieter übernehmen keine Obhut oder sonstige Fürsorgepflichten für die von dem Gast in die Parkgarage eingebrachten Fahrzeuge und sonstige Sachen; die Vermieter übernehmen insbesondere keine Bewachung und keine Verwahrung. Die Vermieter schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl eingestellter Fahrzeuge oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus den Fahrzeugen oder auf bzw. an den Fahrzeugen befestigte Sachen. Dem Gast ist bekannt, dass die Parkgarage allen Nutzern und Gästen des Alte Spinnerei 2a zur Verfügung steht. Die Benutzung der Parkgarage erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Haftung der Vermieter bestimmt sich im Übrigen nach Ziffer 9 Sätze 2 bis 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Vermieter.

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug unverzüglich gegenüber den Vermietern anzuzeigen.

5 Haftung des Gastes

Der Gast haftet für alle durch ihn selbst, seine Besucher oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, gegenüber den Vermietern oder gegenüber Dritten schuldhaft verursachte Schäden. Er ist verpflichtet, die von ihm zu vertretenden Schäden unverzüglich und vor Verlassen der Parkgarage gegenüber den Vermietern anzuzeigen.

Ferner haftet der Gast für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen oder Beschädigungen der Parkgarage und des gemieteten Stellplatzes.

6 Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht, Entfernung des Fahrzeugs

Den Vermietern stehen wegen ihrer Forderungen aus dem mit dem Gast geschlossenen Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Gastes zu.

Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit sind die Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Gastes aus der Parkgarage entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Gastes und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist. Bis zur Entfernung des Fahrzeugs steht den Vermietern ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.

Die Vermieter sind ferner berechtigt, Fahrzeuge ohne amtliche Zulassung zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Gast/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs innerhalb einer von den Vermietern gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Gast/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Gast/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und abzüglich des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Entgelts gemäß Preisliste.

Auch bei Gefahr in Verzug sind die Vermieter berechtigt, das Fahrzeug des Gastes aus dem Parkbereich oder aus der Parkgarage zu entfernen.

7 Parkhausbefreiung

Bei technischen Störungen steht den Gästen eine Service-Hotline zur Verfügung. Ist eine Anfahrt durch Beauftragte der Vermieter auf Grund von Eigenverschulden des Gastes notwendig, trägt der Gast die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, mindestens jedoch einen Betrag von € 100,00.

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Vermieter. Diese sind auf der Website unter https://www.boardinghaus-kolbermoor.de veröffentlicht.